Welche Lizenz berechtigt wozu?

Klasse I – ATPL und CPL ~ Klasse II – PPL ~ LAPL ~ Cabin Crew

Verkehrspilotenlizenz (Airline Transport Pilot Licence – ATPL)

Die letzte Stufe und Königsklasse der Pilotenausbildung ist natürlich die Linienverkehrspilotenlizenz (ATPL (A)). Diese befähigt einen Piloten uneingeschränkt als Verkehrsflugzeugführer bei Fluggesellschaften tätig zu werden. Mit so einer Pilotenlizenz können alle Großflugzeuge wie zum Beispiel ein Airbus oder eine Boeing geflogen werden (Multi Crew). Das Ziel dieser Ausbildung ist die Befähigung als verantwortlicher Pilot bei Fluglinien tätig zu werden. Hierzu muss man nicht nur die Lizenz erwerben, sondern auch einschlägige Flugerfahrung nachgewiesen. Nach Abschluss wird dem Piloten anfänglich eine sogenannte „frozen ATPL“ ausgehändigt, welche einen Co-Piloten-Status darstellt. Erst nach einer bestimmten Anzahl von Flugstunden (mind. 1.500) darf man als verantwortlicher Kapitän auf Verkehrsflugzeugen eingesetzt werden.
Schon an einen Privatpiloten werden hohe Anforderungen an theoretischem Wissen, praktischen Fähigkeiten und medizinische Tauglichkeiten gestellt. Je nach Lizenz steigen diese Anforderungen natürlich weiter. Hierzu gehört der Nachweis von regelmäßiger Flugerfahrung und medizinischer Untersuchungen.

Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot Licence – CPL)

Wer Flüge gewerbsmäßige durchführen möchte, benötigt dazu die sogenannte Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot Licence (CPL)). Mit einer Berufspilotenlizenz Flugzeuge, die für einen einzelnen Piloten zugelassen sind (Single Pilot), zu gewerblichen Zwecken führen. Hierzu zählen in der Regel fast alle ein- und zweimotorigen propellergetriebenen und düsengetriebenen Flugzeuge, unterhalb einer maximalen Abflugmasse von 12,5t. Mit so einer Lizenz können z. B. bezahlte Rundflüge, Geschäftsflüge oder Cargo-Flüge durchgeführt werden. Im Gegensatz zur Privatpilotenlizenz wird für die Berufspilotenlizenz bereits eine medizinische Tauglichkeit Klasse I und ein englisches Funksprechzeugnis verlangt. Außerdem 200 Flugstunden als Pilot auf Motorflugzeugen und eine zusätzliche theoretische Ausbildung. Um Flüge auch bei Nacht und schlechten Sichtverhältnissen durchzuführen zu können erwirbt man sinnvollerweise auch eine Instrumentenflugberechtigung.

Privatpilotenlizenz (Private Pilot Licence – PPL)

Als ersten Schritt benötigt man die Privat Piloten Lizenz. Mit dieser Lizenz ist man berechtigt am Tag zu privaten Zwecken zu fliegen. Eine gewerbliche Nutzung der Flüge ist nicht zulässig. Diese Pilotenlizenz eignet sich nur für Reisen mit Freunden oder Familienangehörigen. Die Privatpilotenlizenz kann für Motorflugzeuge (PPL (A)), für Hubschrauber (PPL (H)) oder aber für das Fahren von Ballonen (PPL (D)) abgelegt werden. Für den Lizenzerwerb ist ein Mindestalter von 17 Jahren vorgeschrieben, eine ärztliche Bescheinigung über die Flugtauglichkeit, eine Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort und eine gründliche Ausbildung in Theorie und Praxis. Theoretische Lerninhalte sind Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Menschliches Leistungsvermögen. Außerdem erfolgt eine theoretische Ausbildung und Prüfung in Flugfunk. Erweiterungen wie Nachtflug, Instrumentenflug und Kunstflug können einzeln erworben werden. Die Private Piloten Lizenz für Flugzeuge kann an den allermeisten Flugschulen absolviert werden-

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Lizenz für Leichtflugzeuge & Ballone (Light Aircraft Pilot Licence – LAPL)

Der LAPL ist eine Lizenz unterhalb des ICAO Standards. Er berechtigt zum Fluge am Tage in den EASA Staaten: Es gibt diese neue Lizenz für Motorflugzeuge, Segelflugflugzeuge, Helikopter und Ballone.