Allgemeine Informationen
Wer kann sich untersuchen lassen ?
Wann kann man sich untersuchen lassen ?
Ersterwerb:
Welche Untersuchungen werden bei den Behörden von Taxi-, Mietwagen,
Omnibus-, LKW Fahrern bei der ersten Antragstellung verlangt
LKW Fahrer und Fahrlehrer (C-Schein)
benötigen:
1. Die „ärztliche Untersuchung“
2. Die „ärztliche Untersuchung der Augen“
TAXI Fahrer / MIETWAGEN Fahrer (P-Schein)
benötigen :
1. Die „ärztliche Untersuchung“
2. Die „ärztliche Untersuchung der Augen“
3. Die „betriebsmedizinische Untersuchung“
OMNIBUS Fahrer (D-Schein)
benötigen :
1. Die „ärztliche Untersuchung“
2. Die „ärztliche Untersuchung der Augen“
3. Die „betriebsmedizinische Untersuchung“
Es gibt keine Altersbegrenzung
Verlängerung:
Welche Untersuchungen werden bei den Behörden von Taxi-, Mietwagen,
Omnibus-, LKW Fahrern bei der Verlängerung verlangt
TAXI Fahrer / MIETWAGEN Fahrer (P-Schein)
benötigen alle 5 Jahre:
1. Die „ärztliche Untersuchung“
2. Die „ärztliche Untersuchung der Augen“
zusätzlich ab dem 60. (sechzig) Lebensjahr:
3. Die „betriebsmedizinische Untersuchung“
OMNIBUS Fahrer (D-Schein)
benötigen alle 5 Jahre:
1. Die „ärztliche Untersuchung“
2. Die „ärztliche Untersuchung der Augen“
zusätzlich ab dem 50. (fünfzig) Lebensjahr:
3. Die „betriebsmedizinische Untersuchung“
Übergangsbestimmungen:
Welche Untersuchungen werden bei mir durchgeführt
Bei mir können Sie die von der amtlichen Fahrerlaubnisverordnung vorgeschriebene ärztliche Untersuchung, ärztliche Untersuchung der Augen durchführen lassen. Sie können aber auch nur aus Interesse kommen und einen Teil der Untersuchungen machen lassen, z.B. wenn Sie aus Altersgründen oder aus Krankheitsgründen Ihre Fahrtüchtigkeit freiwillig prüfen lassen möchten.
Welche Untersuchungen für wen?
Klassen
FOLGEUNTERSUCHUNGEN
FÜHRERSCHEIN-ERSTANTRAG
A, A1, B, BE, M, L, T
C1, C1E
Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens
C, CE
Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens
Alle 5 Jahre: Folgeuntersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens
D-Klassen
Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens., zzgl. eines leistungspsychologischen Tests
Alle 5 Jahre: Folgeuntersuchung der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens. Leistungspsychologischer Test erst ab dem 60. Lebensjahr alle 5 Jahre
Wer seinen Klasse 2 Führerschein vor dem 31.12.1998 besaß, muss erst ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zur Folgeuntersuchung der körperlichen und geistigen Eignung
Beschreibung der Untersuchungen
Die Ärztliche Untersuchung
Bei der „ärztlichen Untersuchung“ wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben u.a. der Blutdruck gemessen, der aktuelle Blutzuckerwert bestimmt, das Reflexverhalten geprüft, das Herz abgehört, das Hörvermögen getestet, nach früheren Krankheiten gefragt, nach täglich einzunehmenden Medikamenten gefragt, auf Stoffwechselerkrankungen orientierend untersucht und ein entsprechendes Protokoll erstellt.
Bei der „Untersuchung der Augen“ wird entsprechend den gesetzl. Vorgaben das Sehen in die Ferne, das Farbensehen, das Stereosehen, das Gesichtsfeld und das Kontrastsehen oder Dämmerungssehen geprüft.
Bitte beachten Sie, dass einige Führerscheinstellen in ihren Informationen für die Durchführung dieser Augenuntersuchungen nur die Augenärzte erwähnen. Dies ist aber unvollständig. Im Gesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Betriebsmediziner und Arbeitsmediziner diese Augen-Untersuchungen machen dürfen. Es gibt dafür sogar zwei verschiedene amtliche Formblätter.
Bei der Untersuchung der „Sehkraft“, also des „Sehens in die Ferne“ werden Sie vor ein Gerät gesetzt, in welchem Sie Ringe in verschiedener Größe sehen. Diese Ringe haben an verschiedenen Stellen eine Öffnung (Wenn Sie dies mit einer Uhr vergleichen, dann liegen die Öffnungen bei z.B. bei 12h, bei 2h, bei 3h, bei 6h, bei 7h etc.) Sie sollen nun von 10 angebotenen Ringen gleicher Größe mindestens 6 richtig erkennen, entweder mit oder ohne Brille bzw. Kontaktlinsen, denn das würde einer Sehstärke von 100 % entsprechen. Erkennen Sie die Ringe nicht in ausreichender Anzahl oder in der Größe, dann werden Sie wahrscheinlich entweder eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) benötigen oder müssen die bereits vorhandene Sehhilfe korrigieren lassen.
Bei der Untersuchung des Farbsehens wird Ihnen eine Farbtafel gezeigt, auf der Sie bestimmte Zahlen oder Buchstaben, welche in unterschiedlichen Farben abgebildet sind, erkennen müssen. Der Grund für diese Untersuchung ist der, dass ein „Rotschwacher“ bei starkem Nebel die roten Schlusslichter vorausfahrender Autos nur schwer erkennen kann weil ihm die roten Farben dunkler erscheinen als sie tatsächlich sind. Hierdurch besteht die Gefahr von Auffahrunfällen. Erkennen Sie die roten Zeichen nur schlecht, so wird noch der sog. Anomalquotient bestimmt. Solange dieser größer ist als 0,63 ist (bis hierin gilt man definitionsgemäß noch als „normalsichtig“) ist dies okay. Sollte der Anomalquotient darunter liegen, werden Sie zum Augenarzt zur weiteren Abklärung verwiesen. Diese evtl. zusätzliche Untersuchung beim Augenarzt ist natürlich ncht erforderlich, wenn es sich um eine Verlängerung des Führerscheins handelt, da dann die „Rotschwäche“ schon bei der Erstuntersuchung entsprechend abgeklärt wurde. Bis zur letzten Änderung des Gesetzes durfte ein Taxi- oder Omnibusfahrer mit einem Anomalquotient unter 0,5 nicht fahren. Seit der letzten Änderung des Gesetzes dürfen jetzt aber auch stark „Rotschwache“ unter den genannten Bedingungen fahren sofern sie noch vom Augenarzt untersucht wurden.
Bei der Untersuchung des Stereosehens wird Ihnen im Sehtestgerät eine Strich-Figur gezeigt (oder mit polarisierenden Tafeln getestet), an welcher Sie erkennen müssen, welche Teile dieser Figur näher zu Ihnen bzw. weiter weg von Ihnen sind. Hiermit soll ausgeschlossen werden, dass Sie im Straßenbild evtl. Fußgänger, Autos etc. doppelt sehen, was nicht nur unter Alkoholeinfluss vorkommen kann, sondern vor allem auch wenn man schielt. Dieses Schielen kann man am einfachsten über den Stereotest entdecken. Auch die Abschätzung von Entfernungen ist bei fehlendem Stereosehen oftmals eingeschränkt.
Bei der Untersuchung des Gesichtsfeldes werden Sie vor ein großes halbkugeliges Gerät gesetzt in welchem Ihnen an verschiedenen Stellen kurz aufleuchtende Punkte gezeigt werden. Sie müssen nun alle diese Punkte erkennen. Sehen Sie an bestimmten Stellen mehrere Punkte nicht, so kann dies darauf hindeuten, dass Sie hier einen Ausfall der Netzhaut haben oder evtl. auch einen Ausfall im Sehzentrum des Gehirns etc. So etwas kommt vor bei einem „Schlaganfall“, bei einer Netzhautblutung, bei einem Hirntumor etc. Hiermit soll ausgeschlossen werden, dass Sie z.B. einen Fußgänger, welcher sich am Straßenrand befindet übersehen, weil der Bereich der Netzhaut, welcher für das „Seitwärtssehen“ zuständig ist ausgefallen ist. Dieser Test ist kein Reaktionstest.
Bei der Untersuchung des Kontrastsehens werden Sie vor eine Tafel gestellt auf welche in verschiedenen Helligkeitsstufen unterschiedliche Buchstaben aufgedruckt sind. Hier müssen Sie Buchstaben eines ganz bestimmten Helligkeitsgrades erkennen. Zu einer Minderung des Kontratssehens kommt es meist in höherem Alter durch eine Trübung der Augenlinse (Grauer Star genannt).
Bei der Untersuchung des Dämmerungssehens werden Ihnen in einem Gerät bestimmte Sehzeichen gezeigt und dann leuchtet Sie ein helles Licht in dem Gerät an. Sie müssen jetzt die Sehzeichen trotz dieses hellen Gegenlichtes erkennen. Zu einer Minderung des Dämmerungssehens kommt es wie beim Kontrastsehen meist in höherem Alter durch eine Trübung der Augenlinse (Grauer Star genannt).
Bitte beachten Sie: Das Gesetz sieht entweder die Untersuchung des Kontrastsehens oder des Dämmerungssehens vor. Bei uns wird meistens das Kontrastsehen untersucht, gelegentlich auch das Dämmerungssehen.